Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung geht es leider nicht ohne das Kleingedruckte. Um Missverständnisse und spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden,
haben wir hier grundlegende Vertragsbestandteile bezüglich Rechten und Pflichten zwischen Ihnen als Gast und uns als Gastgeber schriftlich zusammengestellt.
Lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Diese Bedingungen werden durch Ihre Buchung zur Grundlage des zwischen
uns abgeschlossenen Vermietungsvertrages.
Allgemeine Regelungen
"Haus Fronberg" ist das Online-Ferienwohnungs-Angebot der Vermieter Sabine und Andreas Bathelt, Fronbergstraße 28, 76703 Kraichtal-Oberöwisheim.
Es ist unter den Domains
www.bathelt.net
www.ferienwohnung-in-kraichtal.de
www.kraichgau-urlaub.de und
www.kraichgau-ferien.de
im Internet zu erreichen.
Die Wohnung bietet eine gehobene Ausstattung und ist für Familienurlaube, Alleinreisende sowie die Unterbringung von Geschäftsreisenden konzipiert.
Da auch Allergiker und Kinder die Wohnung nutzen, herrscht in der gesamten Ferienwohnung RAUCHVERBOT und sind Haustiere nicht erlaubt.
Bei der Vermietung der Ferienwohnung gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches, soweit hier keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Im Einzelnen gelten mit Abschluss des Vermietungsvertrages folgende Regelungen als vereinbart:
Vertrag
Der Vermietungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast gebucht und vom Vermieter bestätigt wurde.
Für Buchung und deren Bestätigung durch den Vermieter ist die schriftliche Form (online, per Email, Fax oder Brief) empfohlen.
Für insbesondere kurzfristige Buchungen genügt die telefonische Absprache. Auch in diesen Fällen gelten diese AGB,
sofern spätestens in der Buchungsbestätigung des Vermieters darauf hingewiesen wird. Der Hinweis enthält einen Link auf
die entsprechende Website bei www.Ferienwohnung-in-Kraichtal.de
Der Vermietungsvertrag kommt zustande zwischen Vermieter und dem in der Buchung genannten Gast. Bei Firmen ist die Firma der Auftraggeber,
vertreten durch die in der Buchung genannte Person.
Die Zahl der Erwachsenen und Kinder darf die Zahl der laut Buchung gemieteten Betten nicht übersteigen.
Die in der Buchungsbestätigung genannte Personenzahl ist die Maximalbelegung. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste
wird mit dem 3-fachen Gesamtübernachtungspreis der Ferienwohnung berechnet. Außerdem hat der Vermieter ein sofortiges Kündigungsrecht.
Anreise/Abreise
Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 11 Uhr verlassen,
um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
Der Gast muss die An- und Abreisezeiten einhalten. Abweichungen bzw. Verspätungen sowie alle damit zusammenhängenden Nachteile und
Kosten hat dieser selbst zu vertreten. Im Falle einer unvorhergesehenen verspäteten Anreise muss der Gastgeber rechtzeitig telefonisch informiert werden.
Meldepflicht
Der/die Gast/Gäste sind verpflichtet, bei Übernahme der Wohnung ein Meldeformular nach den Vorgaben des §23 des Meldegesetzes für das Land Baden-Württemberg (in der Fassung
vom 7.3.2006) auszufüllen und dem Vermieter zu übergeben.
Vertragsrücktritt durch den Gast
Sie können jederzeit vor Beginn der gebuchten Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich; aus Beweisgründen empfehlen wir aber die Schriftform.
Im Falle des Rücktritts können wir pro Person eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen vom Grundpreis berechnet
- wobei als Grundpreis der Gesamtpreis der Buchung, geteilt durch die Anzahl der Personen (zahlungspflichtige, also mit Alter über 4 Jahren) gilt:
bis 65 Tage vor Reisebeginn: 30 %
bis 35 Tage vor Reisebeginn: 45 %
bis 25 Tage vor Reisebeginn: 65 %
bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80 %
bis 8 Tage vor Reisebeginn: 90 %
In den Pauschalsätzen ist für ersparte Aufwendungen des Vermieters eine Pauschale in Höhe von 10% (des Grundpreises) berücksichtigt.
Dem Gast steht das Recht zu, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die sich nach der Staffelung ergebende Pauschale.
Wenn der Gast/die Gäste später an- bzw. früher abreisen als vereinbart, so ist er/sind sie verpflichtet, dem Vermieter für die Tage,
an denen die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch genommen wird, den vereinbarten Mietpreis - abzüglich einer Pauschale in Höhe von 10%
für ersparte Aufwendungen - zu zahlen.
Im Zusammenhang mit einer Stornierung werden Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens EUR 30,- berechnet.
Rücktritt des Beherbergungsbetriebes
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergungsbetriebes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet,
so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls höhere Gewalt oder andere von dem Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Bezahlung
An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Miettag und werden als solcher berechnet.
Schlüsselübergabe: Die Übergabe des Schlüssels erfolgt am Ort bei Übergabe der Wohnung durch den Eigentümer oder dessen Vertretung.
Die Zahlung wird spätestens fällig bei Übernahme der Wohnung (durch Übergabe der Wohnungsschlüssel) und ist im Voraus zu leisten.
Eine vorausgehende Überweisung auf ein Konto des Vermieters ist ebenfalls möglich.
Im Mietpreis inbegriffen sind Unterkunft und Nebenkosten wie Strom und Wasser. Handtücher und Bettwäsche werden ebenfalls gestellt.
Endreinigung: Der Mieter ist verpflichtet, eine Endreinigungsgebühr zu entrichten.
Langzeitvertrag
Bei Buchungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
Voraussetzung ist die Hinterlegung einer Kaution in Höhe einer halben Monatsmiete und eine monatliche Mietvorauszahlung.
Leistungen
Die vom Vermieter geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Mietobjektes in dem Zustand und mit der Ausstattung
laut Objektbeschreibung im Internet (www.ferienwohnung-in-kraichtal.de) und unter Einbeziehung aller eventueller einschränkender oder ergänzender
Hinweise und Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung.
Freiwillige Service-Leistungen des Vermieters, insbesondere bezüglich zur Verfügung gestellter Unterlagen
für Ausflüge, Veranstaltungen, Besichtigungen etc. können nicht eingefordert werden und bleiben von
allen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, erforderliche Änderungen an der Wohnung durchzuführen,
wenn sie dem Erhalt, dem technischen Fortschritt oder der Renovierung der Wohnung dienen und deren Mietwert nicht beeinträchtigen.
In solchen Fällen wird die Beschreibung der Wohnung im Internet umgehend angepasst.
Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, während seiner Mietzeit verloren gegangenes oder beschädigtes Eigentum zu ersetzen.
Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf.
Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf.
Eventuelle Beschädigungen wie z.B. Glasbruch werden dem Gast in Rechnung gestellt und müssen vor Ort beglichen werden.
Er verpflichtet, einen während der Mietzeit durch ihn oder die Mitbewohner verschulden Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden und zu ersetzen.
Im Schadensfall kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten der zu erwartenden Schäden abzusichern.
Um drohenden Schaden zu vermeiden, hat der Vermieter das Recht, die Wohnung in Abwesenheit der Gäste zu betreten.
Beispiele hierfür sind offene Fenster bei Unwetter oder unbeaufsichtigtes, offenes Feuer (wie etwa brennende Kerzen).
Die Haftung des Gastes bleibt dadurch unberührt.
Gewährleistung
Trotz aller Bemühungen des Vermieters können eventuell auftretende Schäden und damit verbundene Leistungseinschränkungen
leider nicht immer ausgeschlossen werden.
Werden zugesagte Leistungen nicht mehr vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder aus anderen Gründen nicht sofort durchführbar ist.
Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Vermietung kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen (Minderung).
Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Mietwert einer mängelfreien Ferienwohnung
zu dem Mietwert der beanstandeten Wohnung gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt,
dem Vermieter den Mangel anzuzeigen.
Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem
Vermieter zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
Haftung
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens-
und Personenschäden auf die Höhe der 3-fachen an uns bezahlten Mietbeträge.
Für den Verlust der in die Wohnung eingebrachten Gegenstände aus dem Eigentum des Gastes und der ihn begleitenden Personen wird jegliche Haftung
ausgeschlossen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Klauseln durch rechtswirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
Gerichtsstand
Für Klagen des Mieters gilt als Gerichtsstand der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und an dem die Leistungen aus dem
Vermietungsvertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht in Bruchsal.
Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben,
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend.